VBE aktuell 17/18: Weichen für Sozialpädagogische Arbeit in der Schuleingangsphase richtig gestellt
Das MSB verschickt in dieser Woche den neuen Erlass „Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase (SEP)“ an die Bezirksregierungen und macht damit den Weg frei für die Besetzung der 600 neuen Stellen. Neben den Stellenausweitungen hat sich der VBE auch für die Beibehaltung der Arbeitsbedingungen der sozialpädagogischen Kolleginnen und Kollegen eingesetzt. Der neue Erlass trägt den Forderungen des VBE Rechnung und schafft die Grundlage für eine wirksame sozialpädagogische Unterstützung am Schulanfang.
Die entsprechenden Stellenausschreibungen und Zugangs-voraussetzungen finden Sie unter: www.andreas.nrw.de (Profession: Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase)
Näheres zum Einsatz der Sozialpädagogischen Fachkräfte/SEP regelt der Handlungsrahmen zur Umsetzung des § 4 AO-GS. Im Anhang finden Sie weitere Informationen und das Kompetenz- und Aufgabenprofil.
Bei Fragen zur Einstellung, zur Versetzung, zum neuen Erlass oder zum Arbeitsfeld Schuleingangsphase wenden Sie sich gerne unsere Ansprechpartner/-innen für die Sozialpädagogischen Berufe.
Allgemeine Hinweise
Bei den insg. 1193 im Landeshaushalt abgesicherten Stellen für Sozialpädagogische Fachkräfte an Grundschulen handelt es sich um einen Förderzuschlag der nicht mit Lehrkräften verrechnet wird und nicht zur Abdeckung von Unterrichtsstunden oder für Vertretungsunterricht dient.
Der Einsatz dieser Fachkräfte erfolgt gemäß der haushaltsrechtlichen Veranschlagung ausschließlich in der Schuleingangsphase (§ 11 Abs. 2 Satz 1 SchulG).
Ihre Arbeitszeit richtet sich nach § 6 TV – L und beträgt derzeit 39,83 Stunden (39 Std. 50 Minuten). Davon entfällt ein Stundenanteil auf die Arbeit mit Kindern, der der durchschnittlichen Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte in der Primarstufe entspricht. Die übrigen Stunden dienen der Vor- und Nachbereitung dieser Arbeit. Die Arbeitszeit am Kind beträgt also weiterhin 28 Unterrichtsstunden.
Sozialpädagogische Fachkräfte nehmen den ihnen nach dem TV–L zustehenden Erholungsurlaub in den Ferien. Ferienzeiten müssen wie bei Lehrkräften nicht vorgearbeitet werden. Die Altersermäßigung gilt ebenfalls analog zu Lehrkräften.
Die Sozialpädagogische Fachkraft/SEP ist gemäß § 68 SchulG ordentliches Mitglied der Lehrerkonferenz. Sie kann in die Schulkonferenz und in den Lehrerrat gewählt werden.
Auch im offiziellen landesweiten Versetzungsverfahren werden Sozialpädagogische Fachkräfte berücksichtigt. Weitere Informationen und das elektronische Antragsformular dazu finden Sie unter: www.oliver.nrw.de
Kompetenz- und Aufgabenprofil der Sozialpädagogischen Fachkräfte
1. Kompetenzbereiche
- Einbringung sozialpädagogischer Kompetenz in die Schule und in den Schulentwicklungsprozess
- Planung und Durchführung gezielter Förderung bezüglich bestimmter Fähigkeiten, Fertigkeiten und Verhaltensweisen
- Erziehungsberatung
- Entwicklungsförderung als Eingliederungshilfe an gesellschaftlichen
- Konfliktstellen
- Zusammenarbeit mit Institutionen und professionellen Beratern
2. Aufgabenbereiche
- Förderung von Schülerinnen und Schülern u. a. im Zusammenwirken der Bereiche der Wahrnehmung, der Motorik, der Sprache – insbesondere der Förderung der phonologischen Bewusstheit -, der Mengenerfassung, der sozialen Kompetenzen und des Spiels
- Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Grundschule: bei der Ermittlung der Lernausgangslage bei der Beobachtung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht in den grundlegenden Entwicklungsbereichen sowie in den Lernbereichen und Fächern
- bei der Erstellung von Förderplänen für einzelne Schülerinnen und Schüler
- bei der Planung und Durchführung von Fördermaßnahmen in innerer und äußerer Differenzierung
- bei der Planung und Durchführung zusätzlicher Förderangebote
- bei der Absicherung und Durchführung kontinuierlicher
- Elterninformation und Elternberatung
- bei der Weiterentwicklung des Schulprogramms.
- Gegebenenfalls Beratung umliegender Schulen
3. Tätigkeitsbereiche
Die Tätigkeitsbereiche ergeben sich aus dem Schulentwicklungsprozess der einzelnen Schule. Die folgende, nicht abgeschlossene Auflistung nennt beispielhaft Schwerpunkte:
- Mitwirkung bei der Durchführung von Förderdiagnostik
- Mitwirkung bei der Erstellung von Förderplänen
- Dokumentation von Entwicklungsfortschritten
- Förderung der Eigen- und Fremdwahrnehmung unter Berücksichtigung aller Sinne; u.a. auch durch basale Förderung, durch Training der sensomotorischen Fähigkeiten, durch Motopädagogik, Psychomotorik und Entspannungsübungen
- Förderung der Grob- und Feinmotorik
- Unterrichtsbegleitung mit dem Ziel der Unterstützung und Stabilisierung der Kinder im Unterricht
- Einübung der Kommunikationsfähigkeit von Kindern in Bezug auf Teilhabe am Klassenleben und im Unterricht
- Förderung der emotionalen Kompetenz und Konfliktfähigkeit
- Förderung von Organisationsstrukturen, die für schulisches Lernen und für eine erfolgreiche Beteiligung am Unterricht Voraussetzung sind
- Förderung von Konzentration, Ausdauer, Beobachtungs- und Merkfähigkeit u.a. auch durch Gestaltung kreativer Spielsituationen
- Förderung im mathematischen Bereich und des logischen Denkens mit entsprechend anschaulichen Materialien
- Beratung von Eltern (u. a. in Schul- und Erziehungsfragen, Möglichkeiten der häuslichen Unterstützung, notwendige außerschulische Therapiemöglichkeiten)
- Koordination unterschiedlicher Fördermaßnahmen
- Kooperation mit außerschulischen Institutionen